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Der IKK-Leistungsüberblick von A–Z

19.12.08 0 Kommentare Bewertungen (8) Aufrufe: 1181

Ärztliche Behandlung

Als IKK-Mitglied hast du die freie Wahl zwischen allen in Deutschland zugelassenen Ärzten und Zahnärzten.  

Arznei- und Verbandmittel

Alle vom Arzt verordneten Medikamente und Verbandmittel sind für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag kostenfrei. Danach ist eine geringe Zuzahlung notwendig.  

Beratungsaktionen

Die IKK veranstaltet regelmäßig Beratungsaktionen. Unsere Experten sind dabei am Telefon oder im Internet-Chat für dich da. Hier gibt es dann Infos und Tipps zu Gesundheit, Schule und Ausbildung.  

Brille und Kontaktlinsen

Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen bezuschussen wir im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei Jugendlichen bis 18 Jahren.  

Empfängnisverhütung

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel (zum Beispiel die Pille) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Außerdem können sich Mädchen beim Frauenarzt persönlich und diskret beraten lassen – die Kosten übernehmen wir.  

Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen

Für IKK-Versicherte sind alle Vorsorgeuntersuchungen kostenfrei. Eine Praxisgebühr fällt nicht an.  

Kieferorthopädische Behandlung

Für jede bis zum 18. Geburtstag begonnene, medizinisch notwendige Kiefererthopädiebehandlung übernehmen wir die Gesamtkosten, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird.  

Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Danach zahlt die IKK Krankengeld im Rahmen der gültigen Grenzen.   Krankenhausbehandlung Alle medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlungen werden von uns übernommen. IKK-Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.  

Schutz im Ausland

Mit uns ist man auch in allen Mitgliedsstaaten der EU sicher unterwegs und erhält im Falle eines Falles medizinische Hilfe. Der Auslandskrankenschein, die Europäische Krankenversicherungskarte und eine Zusatzversicherung machen es möglich.  

Schutzimpfungen

Die IKK trägt die Kosten für von Fachleuten empfohlene Impfungen (z. B. Masern, Röteln, Kinderlähmung). Bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren übernehmen wir zudem die Kosten für eine Impfung, die vor Gebärmutterhalskrebs schützen kann.  

Zahnbehandlung

Wenn beim Zahnarztbesuch ausschließlich die Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird, zahlen auch IKK-Versicherte ab 18 Jahren keine Praxisgebühr. Beim Zahnersatz gelten die gesetzlichen „Bonusregelungen“.  

Noch mehr Leistungen, noch mehr Extras

Fordere die Broschüre „Leistung ohne Ende“ bei deiner IKK kostenlos an! 

Eine komplette Übersicht über alle Leistungen findest du hier: www.vereinigte-ikk.de.


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